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Anschrift: | Rosmarienstr. 3, 29451 Danneberg |
Telefon: | 058618080 |
Fax: | 05861808800 |
E-Mail: | info@elbtalaue.de |
Anschrift: | Theodor-Körner-Straße 14, 29439 Lüchow (Wendland) |
Telefon: | 058411260 |
Fax: | 05841126279 |
E-Mail: | samtgemeinde@luechow-wendland.de |
Anschrift: | Springstraße 14, 29471 Gartow |
Telefon: | 058468237 |
Fax: | 058468255 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Slüterplatz 6, 19303 Dömitz |
Telefon: | 03875831662 |
Fax: | 03875831655 |
E-Mail: | holm@amtdoemitz-malliss.de |
Anschrift: | Salzstraße 17, 19249 Lübtheen |
Telefon: | 03885571132 |
Fax: | 03885571199 |
E-Mail: | info@luebtheen.de |
Anschrift: | Am Markt 4, 19273 Amt Neuhaus |
Telefon: | 0388416070 |
Fax: | 03884160799 |
E-Mail: | rathaus@amt-neuhaus.de |
Anschrift: | Am Markt 17, 21368 Dahlenburg |
Telefon: | 05851860 |
Fax: | 058518640 |
E-Mail: | samtgemeinde@dahlenburg.de |
Anschrift: | Lüchower Straße 15, 29571 Rosche |
Telefon: | 0580396017 |
Fax: | 0580396040 |
E-Mail: | info@samtgemeinde-rosche.de |
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Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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