Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchplatz 2, 37586 Dassel |
Telefon: | 0556420236 |
Fax: | 0556420228 |
E-Mail: | fuchs@stadt-dassel.de |
Anschrift: | Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim |
Telefon: | 055517080 |
Fax: | 05551708223 |
E-Mail: | info@landkreis-northeim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf |
Telefon: | 055329005421 |
Fax: | 055329005110 |
E-Mail: | info@eschershausen-stadtoldendorf.de |
Anschrift: | Teichenweg 1, 37574 Einbeck |
Telefon: | 05561916406 |
Fax: | 05561916500500 |
E-Mail: | stadtverwaltung@einbeck.de |
Anschrift: | Angerstraße 13 a, 37639 Bevern |
Telefon: | 05531994425 |
Fax: | 05531994450 |
E-Mail: | samtgemeinde@bevern.de |
Anschrift: | Schulstr. 2, 31073 Delligsen |
Telefon: | 05187941532 |
Fax: | 05187941588 |
E-Mail: | samse@delligsen.de |
Anschrift: | Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden |
Telefon: | 055317070 |
Fax: | 05531707336 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-holzminden.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Dassel im Landkreis Northeim liegt am Spülingbach. Der Name des Ortes geht auf die Grafenburg Dassel zurück, welche zum Schutz der Eisenverhüttungsanlagen an der Ilme gebaut wurde. Diese Burg wurde schon...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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