Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Graftplatz 3, 37170 Uslar |
Telefon: | 055713070 |
Fax: | 05571307107 |
E-Mail: | stadt@uslar.de |
Anschrift: | Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim |
Telefon: | 055517080 |
Fax: | 05551708223 |
E-Mail: | info@landkreis-northeim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Burgstraße 2, 37139 Adelebsen |
Telefon: | 0550689732 |
Fax: | 0550689737 |
E-Mail: | info@adelebsen.de |
Anschrift: | Amelither Str. 23, 37194 Bodenfelde |
Telefon: | 05572936921 |
Fax: | 05572936991 |
E-Mail: | flecken@bodenfelde.de |
Anschrift: | Vor dem Tore 1, 37181 Hardegsen |
Telefon: | 055055030 |
Fax: | 0550550333 |
E-Mail: | info@hardegsen.de |
Anschrift: | Am Mühlbach 15, 37194 Wesertal |
Telefon: | 0557293780 |
Fax: | 05572937827 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Mühlbach 15, 34399 Wesertal |
Telefon: | 05572937317 |
Fax: | 05572937340 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Uslar im Landkreis Northeim liegt am südwestlichen Rand des Sollings. Erstmals wurde die Stadt um 1006 urkundlich erwähnt. Heute gelten Uslar und Umgebung als beliebte Urlaubs- und Erholungsgebiete...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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