Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Klosterstr. 16, 28865 Lilienthal |
Telefon: | 042989290 |
Fax: | 04298929292 |
E-Mail: | info@lilienthal.de |
Anschrift: | Am Osterholze 2a, 27711 Osterholz-Scharmbeck |
Telefon: | 047919303100 |
Fax: | 047919303199 |
E-Mail: | bauordnungsamt@landkreis-osterholz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg |
Telefon: | 04208917524 |
Fax: | 04208917576 |
E-Mail: | info@grasberg.de |
Anschrift: | Bauernreihe 1, 27726 Worpswede |
Telefon: | 047923120 |
Fax: | 0479231239 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-worpswede.de |
Anschrift: | Riesstraße 40, 27721 Ritterhude |
Telefon: | 042928890 |
Fax: | 04292889200 |
E-Mail: | info@ritterhude.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck |
Telefon: | 04791170 |
Fax: | 0479117304 |
E-Mail: | rathaus@osterholz-scharmbeck.de |
Anschrift: | Hauptstraße 55, 28876 Oyten |
Telefon: | 0420791400 |
Fax: | 04207914036 |
E-Mail: | info@oyten.de |
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Die Gemeinde Lilienthal gehört zum Landkreis Osterholz. Die St. Marien Filialkirche, die Klosterkirche Lilienthal und der ehemalige Kleinbahnhof Lilienthal zählen zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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