Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 30, 37412 Herzberg am Harz |
Telefon: | 05521852153 |
Fax: | 05521852120 |
E-Mail: | stadt@herzberg.de |
Anschrift: | Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen |
Telefon: | 05515250 |
Fax: | 055152562588 |
E-Mail: | info@landkreisgoettingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Otto-Escher-Str. 12, 37197 Hattorf am Harz |
Telefon: | 0558420926 |
Fax: | 0558420930 |
E-Mail: | peters@hattorf-am-harz.de |
Anschrift: | Ritscherstr. 4, 37431 Bad Lauterberg im Harz |
Telefon: | 05524853168 |
Fax: | 05524853223 |
E-Mail: | rathaus@badlauterberg.de |
Anschrift: | Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz |
Telefon: | 05522318309 |
Fax: | 05522318216 |
E-Mail: | buergerbuero@osterode.de |
Anschrift: | Hahlestr. 1, 37434 Gieboldehausen |
Telefon: | 05528202140 |
Fax: | 0552820289 |
E-Mail: | rathaus@sg-gieboldehausen.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 12, 37345 Sonnenstein |
Telefon: | 03607283118 |
Fax: | 03607280104 |
E-Mail: | post@gemeinde-sonnenstein.de |
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Herzberg liegt am Süden des Harzes am Fluss Sieber. Herzberg ist gegliedert in Herzberg, Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Schon in einer Schenkungsurkunde von Heinrich dem Löwen wurde das berühmte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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