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Anschrift: | Eichstraße 3, 31241 Ilsede |
Telefon: | 05172411802 |
Fax: | 05172411105 |
E-Mail: | gemeinde@ilsede.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kantstraße 5, 31224 Peine |
Telefon: | 05171499476 |
Fax: | 051714997390 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Woltorfer Str. 74, 31224 Peine |
Telefon: | 051714010 |
Fax: | 051714017700 |
E-Mail: | mail@landkreis-peine.de |
Anschrift: | Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln |
Telefon: | 0512840123 |
Fax: | 051284013441 |
E-Mail: | info@hohenhameln.de |
Anschrift: | Bürgermeister-Burgdorf-Str. 8, 31185 Söhlde |
Telefon: | 0512997260 |
Fax: | 0512997213 |
E-Mail: | gemeinde@soehlde.de |
Anschrift: | Vallstedter Weg 1, 38268 Lengede |
Telefon: | 05344890 |
Fax: | 053448930 |
E-Mail: | info@lengede.de |
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Im Landkreis Peine in Niedersachsen liegt die Gemeinde Ilsede. Zu den baulichen Sehenswürdigkeiten zählen die Alte Kapelle aus dem 15. Jahrhundert und das Gelände der Ilseder Hütte mit Dampfzentrale von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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