Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 27442 Gnarrenburg |
Telefon: | 047638841 |
Fax: | 047638844 |
E-Mail: | rathaus@gnarrenburg.de |
Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 042619830 |
Fax: | 042619832199 |
E-Mail: | info@lk-row.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bohlenstraße 10, 27432 Oerel |
Telefon: | 0476593930 |
Fax: | 04765939339 |
E-Mail: | samtgemeinde@geestequelle.de |
Anschrift: | Hauptstr. 30, 27446 Selsingen |
Telefon: | 042849307404 |
Fax: | 042849307444 |
E-Mail: | meike.poppe-friedrich@selsingen.de |
Anschrift: | Bremer Straße 2, 27729 Hambergen |
Telefon: | 04793787042 |
Fax: | 04793787029 |
E-Mail: | rathaus@hambergen.de |
Anschrift: | Rathausmarkt 1, 27432 Bremervörde |
Telefon: | 04761987117 |
Fax: | 04761987169 |
E-Mail: | info@bremervoerde.de |
Anschrift: | Hepstedter Straße 9, 27412 Tarmstedt |
Telefon: | 042838937918 |
Fax: | 042838937909 |
E-Mail: | info@tarmstedt.de |
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Im Landkreis Rotenburg liegt die Gemeinde zwischen Zeven, Bremervörde und Osterholz-Scharmbeck. Gnarrenburg ist durch seine Nähe zum Teufelsmoor besonders bekannt, das eine Fläche von rund 500 km² umfasst.
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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