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Anschrift: | An der Wassermühle 3, 21682 Stade |
Telefon: | 044180091899 |
Fax: | 044180091888 |
E-Mail: | poststelle.za-stade@zoll.bund.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Konsul-Smidt-Straße 29, 28217 Bremen |
Telefon: | 042151540 |
Fax: | 042151541001 |
E-Mail: | poststelle.hza-bremen@zoll.bund.de |
Anschrift: | Max-Planck-Str. 7, 27283 Verden |
Telefon: | 051154699600 |
Fax: | 051154699699 |
E-Mail: | poststelle.za-verden@zoll.bund.de |
Anschrift: | Hanna-Kunath-Str. 12, 28199 Bremen |
Telefon: | 042151540 |
Fax: | 042151542801 |
E-Mail: | poststelle.za-bremen-flughafen@zoll.bund.de |
Anschrift: | Harburger Str. 120, 29614 Soltau |
Telefon: | 051154699300 |
Fax: | 051154699399 |
E-Mail: | poststelle.za-soltau@zoll.bund.de |
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Die Kleinstadt Zeven im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurde schon im Jahre 986 als "kivinan à Heeslingen" in einem Dokument des Klosters Heeslingen erwähnt. Das Kloster wurde 1141 nach Zeven verlegt. Sehr...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Zollbehörden sind örtliche Bundesfinanzbehörden, die innerhalb der Bundeszollverwaltung den Hauptzollämtern unterstehen.
Zollämter haben zwei wesentliche Zuständigkeitsbereiche: die Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung. Die Einfuhrabfertigung umfasst u. a. Aufgaben der Warenerfassung, Berechnung der Einfuhrabgaben sowie die Annahme und Prüfung der Zollanmeldung.
Die untere Verwaltungsstufe und zugleich die örtlichen Behörden der Hauptzollämter mit Zollfahndungsämtern und Zollämtern. Auf der mittleren Verwaltungsstufe sind das Zollkriminalamt und die Bundesfinanzdirektionen angeordnet. Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium für Finanzen.
Die Durchführung von Zollkontrollen ist eine Hauptaufgabe der Zollämter. Zollkontrolle bezeichnet die Überprüfung von Personen, Waren und Beförderungspapieren beim Übertritt einer Zollgrenze. Zollkontrollen werden allgemein von Zollbeamten durchgeführt.
Bei der Bestimmung der Reisefreimengen ist zwischen Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Einreise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu unterscheiden. Normalerweise sind Reisefreimengen auf verbrauchsteuerpflichtige Waren beschränkt.
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