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Schuldner- und Insolvenzberatung VBS e.V. in Obernkirchen (Pfandhaus/Leihhaus)

Sülbecker Weg 1, 31683 Obernkirchen

(3.7 Sterne, 17 Bewertungen)
Telefon:057249588171
Fax:057249588172
E-Mail:verbraucherberatung-shg@t-online.de
Öffnungszeiten:Mon. - Frei.: 08:30 - 12:30 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.
Änderung meldenzur Webseite  

Sie wollen Ihre Schulden wieder in den Griff bekommen? Die Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherberatung Schaumburg für den Landkreis Schaumburg (mit den Städten Obernkirchen, Bückeburg, Stadthagen, Rinteln und Bad Nenndorf) ist durch das Land Niedersachsen anerkannt im Sinne von § 305 Insolvenzordnung. Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle dürfen wir bundesweit beraten und Schuldner im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung oder im Insolvenzverfahren vertreten.

Breitengrad: 52.27375, Längengrad: 9.13251

Pfandhaus/Leihhaus Obernkirchen: Informationen zu Schuldner- und Insolvenzberatung VBS e.V.

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Schuldner- und Insolvenzberatung VBS e.V. in Obernkirchen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Schuldner- und Insolvenzberatung VBS e.V. in Obernkirchen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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FAQ und Ratgeber Pfandhaus/Leihhaus
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Pfandhaus/Leihhaus in Obernkirchen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Pfandhaus/Leihhaus

In einem Pfandhaus, Leihhaus oder einer Pfandleihanstalt werden mit behördlicher Erlaubnis Gegenstände gegen ein Gelddarlehen entgegengenommen. Um ein Leihhaus zu eröffnen, muss man über eine gewerbliche Zulassung sowie nachweislich geordnete finanzielle Verhältnisse verfügen.

Pfandleiher

Der Pfandleiher gewährt dem Besitzer von Wertgegenständen einen Kredit gegen die Übergabe der Wertgegenstände. Auch Wertpapiere können als Pfand angenommen werden. Der Pfandleiher zahlt jedoch nur einen Teil des Wertes an den Kreditnehmer aus. Üblich sind 25 % bis 50 % des Wertes, bei Fahrzeugen können auch ca. 80 % des Wertes ausgezahlt werden.

Pfandkreditvergabe

Der Pfandgeber sollte persönlich im Leihhaus erscheinen. Vom Pfandleiher wird ein Pfandschein ausgestellt. Auf dem Schein werden normalerweise Angaben über die Art des Wertgegenstandes, seinen Wert, die Aufbewahrung und Verwertung des Pfandes gemacht. Außerdem muss der Pfandgeber über die Geschäftsbedingungen der Pfandleihe sowie über Zinsen und Kosten informiert werden.

Pfand Auslösen

Gegen Rückzahlung des geliehenen Betrages kann das Pfand ausgelöst werden. Allerdings sind die angefallenen Zinsen und Gebühren zu entrichten. Werden Pfandgegenstände nicht ausgelöst, kann der Pfandleiher einen Monat nach Fälligkeit des Kredits den Verkauf der beweglichen Gegenstände veranlassen. Sechs Monate nach Fälligkeit des Kredits ist der Pfandleiher dazu verpflichtet. In der Regel erfolgt der Verkauf dann in Form einer Versteigerung.