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Anschrift: | Amtsstraße 5, 31552 Rodenberg |
Telefon: | 057237050 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@rodenberg.de |
Anschrift: | Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen |
Telefon: | 057217030 |
Fax: | 057217031299 |
E-Mail: | info@landkreis-schaumburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf |
Telefon: | 0572370454 |
Fax: | 0572370455 |
E-Mail: | ordnungsamt@nenndorf.de |
Anschrift: | Bergamtstraße 5, 30890 Barsinghausen |
Telefon: | 051057740 |
Fax: | 051057742203 |
E-Mail: | info@stadt-barsinghausen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 55a, 31698 Lindhorst |
Telefon: | 05725700110 |
Fax: | 05725700135 |
E-Mail: | info@sg-lindhorst.de |
Anschrift: | Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen |
Telefon: | 057217820 |
Fax: | 05721782110 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadthagen.de |
Anschrift: | Schloßstraße 3, 31553 Sachsenhagen |
Telefon: | 05725941018 |
Fax: | 05725941031 |
E-Mail: | info@sachsenhagen.de |
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Rodenberg im Landkreis Schaumburg liegt im nördlichen Deister-Sünteltal und wurde schon im Jahre 930 urkundlich erwähnt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Stadtbild: die Burganlage mit Freilicht-...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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