Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Buxtehuder Straße 27, 21641 Apensen |
Telefon: | 04167912730 |
Fax: | 04167912799 |
E-Mail: | samtgemeinde@apensen.de |
Anschrift: | Am Sande 4, 21682 Stade |
Telefon: | 04141120 |
Fax: | 04141121025 |
E-Mail: | bauordnungsamt@landkreis-stade.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld |
Telefon: | 04164887161 |
Fax: | 04164887300 |
E-Mail: | info@harsefeld.de |
Anschrift: | Hauptstraße 15, 21279 Hollenstedt |
Telefon: | 041659530 |
Fax: | 041659566 |
E-Mail: | samtgemeinde@hollenstedt.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude |
Telefon: | 041615016310 |
Fax: | 0416150171555 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt.buxtehude.de |
Anschrift: | Am Markt 11, 27419 Sittensen |
Telefon: | 0428293001640 |
Fax: | 0428293001611 |
E-Mail: | info@sg.sittensen.de |
Anschrift: | Schützenstraße 24, 21255 Tostedt |
Telefon: | 041822980 |
Fax: | 04182298108 |
E-Mail: | info@tostedt.de |
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Sauensiek ist besonders durch den Litberg als höchsten Punkt des Landkreises Stade bekannt. Die Gemeinde befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet, das sich für lange Spaziergänge oder Wandertouren...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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