Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Küsterstraße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden |
Telefon: | 0549398710 |
Fax: | 05493987199 |
E-Mail: | info@neuenkirchen-voerden.de |
Anschrift: | Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta |
Telefon: | 044418980 |
Fax: | 044418981037 |
E-Mail: | info@landkreis-vechta.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühlenstraße 18, 49401 Damme |
Telefon: | 0549166265 |
Fax: | 0549166288 |
E-Mail: | christoph.fabrewitz@damme.de |
Anschrift: | Große Straße 19, 49451 Holdorf |
Telefon: | 0549498513 |
Fax: | 0549498599 |
E-Mail: | gruenebaum@holdorf.de |
Anschrift: | Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück |
Telefon: | 054399620 |
Fax: | 05439962210 |
E-Mail: | info@bersenbrueck.de |
Anschrift: | Hasestraße 11, 49565 Bramsche |
Telefon: | 0546183137 |
Fax: | 05461836198 |
E-Mail: | info@bramsche.de |
Anschrift: | Am Rathausplatz 13, 49439 Steinfeld (Oldenburg) |
Telefon: | 05492860 |
Fax: | 054928637 |
E-Mail: | info@steinfeld.de |
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Neuenkirchen-Vörden liegt in besonders hervorragender Lage, zwischen dem Alfsee, Dammer Bergen und Großem Moor. Vermutlich reicht die Historie des Ortes bis in das 11. Jahrhundert zurück. Die Gemeinde ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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