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Das im westlichen Ruhrgebiet gelegene Duisburg gilt als eines der bedeutendsten Zentren innerhalb Nordrhein-Westfalens. Die Stadt, die sich direkt an der Mündung der Ruhr in den Rhein befindet, fand ihre...
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Die Staatsanwaltschaft ist für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung zuständig. Auch als Anklagebehörde bekannt, bildet die Staatsanwaltschaft einen wichtigen Teil der Rechtspflege.
Grundlegend leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren, ist für die Anklageerhebung beim Strafgericht, die Anklagevertretung sowie z. T. für die Strafvollstreckung zuständig.
Im Rahmen von Ermittlungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft belastende und entlastende Umstände bzw. Aspekte für das Gericht, die für die Bestimmung von Rechtsfolgen einer Tat notwendig sind.
Staatsanwaltschaften besitzen kaum eigene Organe, um Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen. Daher ist die Staatsanwaltschaft regelmäßig auf Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei) angewiesen.
Die Staatsanwaltschaft geht geschichtlich auf das mittelalterliche Inquisitionsverfahren zurück. In Frankreich waren Staatsanwälte als fiskalische Beamte für die Strafverfolgung zuständig. In Deutschland wurden erst im frühen 19. Jahrhundert Staatsanwaltschaften eingesetzt.
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