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Anschrift: | Hellweg 95 , 45279 Essen |
Telefon: | 0201500654 |
Fax: | 0201505331 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 48 und 51, 45504 Hattingen |
Telefon: | 023242040 |
Fax: | 023242044045 |
E-Mail: | standesamt@hattingen.de |
Anschrift: | Wickingstraße 25 a, 45886 Gelsenkirchen |
Telefon: | 02099540 |
E-Mail: | stadt@gelsenkirchen.de |
Anschrift: | Am Lindenkamp 33, 42551 Velbert |
Telefon: | 02051262796 |
Fax: | 02051262797 |
E-Mail: | elke.adomeit@velbert.de |
Anschrift: | Obere Stahlindustrie 4, 44793 Bochum |
Telefon: | 02349103472 |
Fax: | 02349106803 |
E-Mail: | TechnischerBetrieb@bochum.de |
Anschrift: | Zeppelinstr. 132, 45468 Mülheim an der Ruhr |
Telefon: | 02084556700 |
Fax: | 02084556799 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Überruhr umfasst neben Holthausen auch den Ortsteil Hinsel. Namentlich geht Überruhr auf eine Halbinsel der Ruhr zurück. Viele Grünflächen zeichnen Überruhr aus, wie zum Beispiel der Stadtgarten Steele...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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