Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 21, 53909 Zülpich |
Telefon: | 0225252269 |
Fax: | 0225252299 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 02251150 |
Fax: | 0225115666 |
E-Mail: | mailbox@kreis-euskirchen◦de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß |
Telefon: | 024242090 |
Fax: | 02424209234 |
E-Mail: | buergermeister@vettweiss.de |
Anschrift: | Bergstraße 1, 53894 Mechernich |
Telefon: | 02443494212 |
Fax: | 02443494439 |
E-Mail: | info@mechernich.de |
Anschrift: | Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 0225114432 |
Fax: | 022511458432 |
E-Mail: | info@euskirchen.de |
Anschrift: | Zülpicher Str. 1, 52385 Nideggen |
Telefon: | 0242780916 |
Fax: | 0242780947 |
E-Mail: | info@nideggen.de |
Anschrift: | Hengebachstr. 14, 52396 Heimbach |
Telefon: | 0244680834 |
Fax: | 0244680888 |
E-Mail: | kirsten.schmitz-weidgang@heimbach-eifel◦de |
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Zülpich im Kreis Euskirchen liegt zwischen Aachen und Bonn in der Jülich-Zülpicher Börde in einem ehemaligen Braunkohlerevier. Die St. Peter-Kirche von Zülpich wurde 848 erstmals urkundlich erwähnt...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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