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Fahrschule in Hagen im Branchenbuch


Fahrschule Lysiak GmbH im Branchenbuch Hagen

Boeler Straße 120, 58097 Hagen


02331 76341


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Lysiak GmbH in Hagen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Lysiak GmbH

Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Lysiak.
Du suchst eine Fahrschule mit einer netten und freundlichen Atmosphäre, die kompetent ist und faire Preise bietet?
Dann bist du bei uns genau richtig. Mit modernsten Unterrichtsmitteln zeigen wir dir, wie du dich im Straßenverkehr zurechtfindest und in heiklen Situationen richtig reagierst.
Unser Unterricht ist unterhaltsam und lehrreich gestaltet, so dass es nie langweilig wird und du den Spaß an der Sache behältst. Wir bereiten dich optimal auf deine Prüfung vor.
Für weitere Informationen kannst du uns gerne anrufen oder eine Email schreiben.
Wir freuen uns auf deinen Besuch.

Anschrift

StraßeBoeler Straße 120
PLZ, Ort58097 Hagen
Koordinaten51.3768,7.47344
KFZ-Navigation51.3798,7.47703

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag18:45 - 20:30
Mittwoch17:00 - 18:00
Donnerstag18:00 - 19:45
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Anmeldungen jederzeit nach Absprache möglich.

Weitere Informationen

StichwörterFahrschule, fahrschule hagen, führerschein, führerschein hagen, fahrschule boele, autoführerschein, Führerschein mit 17, Fahrschule haspe, Haspe, klasse b

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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