Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg |
Telefon: | 02984303132 |
Fax: | 02984303109 |
E-Mail: | post@stadt-hallenberg.de |
Anschrift: | Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon |
Telefon: | 02961940 |
Fax: | 02961941140 |
E-Mail: | info@hochsauerlandkreis.de |
Anschrift: | Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon |
Telefon: | 02961940 |
Fax: | 02961943399 |
E-Mail: | post@hochsauerlandkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Fichtenweg 10, 59955 Winterberg |
Telefon: | 02981800301 |
Fax: | 02981800555 |
E-Mail: | post@winterberg.de |
Anschrift: | Österstr. 1, 59964 Medebach |
Telefon: | 02982400230 |
Fax: | 02982400410 |
E-Mail: | post@medebach.de |
Anschrift: | Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder) |
Telefon: | 06452913111 |
Fax: | 06452913120 |
E-Mail: | info@allendorf-eder.de |
Anschrift: | Hauptstr. 58, 35088 Battenberg (Eder) |
Telefon: | 06452934413 |
Fax: | 06452934419 |
E-Mail: | info@battenberg-eder.de |
Anschrift: | Obermarkt 7-13, 35066 Frankenberg (Eder) |
Telefon: | 064515050 |
Fax: | 06451505100 |
E-Mail: | info@frankenberg.de |
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Hallenberg im Hochsauerlandkreis liegt an der Nuhne, nahe der Landesgrenze zu Hessen und wurde nach 1240 angelegt. Gegliedert ist Hallenberg in die Kernstadt sowie die Ortsteile Braunshausen, Liesen und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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