Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Fichtenweg 10, 59955 Winterberg |
Telefon: | 02981800301 |
Fax: | 02981800555 |
E-Mail: | post@winterberg.de |
Anschrift: | Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon |
Telefon: | 02961940 |
Fax: | 02961941140 |
E-Mail: | info@hochsauerlandkreis.de |
Anschrift: | Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon |
Telefon: | 02961940 |
Fax: | 02961943399 |
E-Mail: | post@hochsauerlandkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Waldecker Straße 12, 34508 Willingen (Upland) |
Telefon: | 05632401144 |
Fax: | 05632401154 |
E-Mail: | post@willingen.de |
Anschrift: | Bigger Platz 6, 59939 Olsberg |
Telefon: | 029629820 |
Fax: | 02962982226 |
E-Mail: | post@olsberg.de |
Anschrift: | Österstr. 1, 59964 Medebach |
Telefon: | 02982400230 |
Fax: | 02982400410 |
E-Mail: | post@medebach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg |
Telefon: | 02984303132 |
Fax: | 02984303109 |
E-Mail: | post@stadt-hallenberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 59909 Bestwig |
Telefon: | 02904987150 |
Fax: | 02904987274 |
E-Mail: | gemeinde@bestwig.de |
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Winterberg im Rothaargebirge liegt im Hochsauerlandkreis und ist sehr bekannt als Austragungsort der Weltcuprennen des Bobsports. Um 1240 erhielt Winterberg die Stadtrechte und gliedert sich heute in...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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