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Sozialämter in Borgentreich - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
3.41 km von Borgentreich
Anschrift:Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich
Telefon:05643809116
Fax:0564380990
E-Mail:info@borgentreich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo+Do 14-16 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
22.05 km von Borgentreich
Anschrift:Moltkestraße 12, 37671 Höxter
Telefon:052719650
E-Mail:info@kreis-hoexter.de
Öffnungs­zeiten:Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Borgentreich

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
9.79 km von Borgentreich
Anschrift:Marktplatz 1, 34388 Trendelburg
Telefon:0567574990
Fax:05675749930
E-Mail:stadt@trendelburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
10.32 km von Borgentreich
Anschrift:Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen
Telefon:05644880
Fax:056448839
E-Mail:info@willebadessen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Sozialamt
10.33 km von Borgentreich
Anschrift:Weserstraße 12, 37688 Beverungen
Telefon:052733920
Fax:05273392120
E-Mail:info@beverungen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 8-12:30 Uhr und 14-15:30 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(2)
Sozialamt (Stadt Liebenau)
10.54 km von Borgentreich
Anschrift:Kirchplatz 6, 34396 Liebenau
Telefon:0567698980
Fax:05676989882
E-Mail:verwaltung@stadt-liebenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Mo, Di 14.00 - 15.30 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(25)
Sozialamt
12.62 km von Borgentreich
Anschrift:Markt 1, 34369 Hofgeismar
Telefon:05671999000
Fax:05671999200
E-Mail:info@stadt-hofgeismar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13:30-18 Uhr und Do 13:30-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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