Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Westerbachstr. 45, 37671 Höxter |
Telefon: | 052719636200 |
Fax: | 052719631908 |
E-Mail: | rathaus@hoexter.de |
Anschrift: | Moltkestraße 12, 37671 Höxter |
Telefon: | 052719654100 |
Fax: | 052719654999 |
E-Mail: | info@kreis-hoexter.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Heinrich-Ohm-Straße 21, 37691 Boffzen |
Telefon: | 05271956043 |
Fax: | 052715521 |
E-Mail: | samtgemeinde@boffzen.de |
Anschrift: | Neue Straße 17, 37603 Holzminden |
Telefon: | 05531959271 |
Fax: | 055319595271 |
E-Mail: | stadt@holzminden.de |
Anschrift: | Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden |
Telefon: | 055317070 |
Fax: | 05531707336 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-holzminden.de |
Anschrift: | Schulstraße 1, 37696 Marienmünster |
Telefon: | 05276989829 |
Fax: | 0527698987729 |
E-Mail: | info@marienmuenster.de |
Anschrift: | Angerstraße 13 a, 37639 Bevern |
Telefon: | 05531994413 |
Fax: | 05531994450 |
E-Mail: | samtgemeinde@bevern.de |
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Höxter im Kreis Höxter liegt im oberen Wesertal und gilt als die östlichste Stadt von Nordrhein-Westfalen. Höxter ist gegliedert in die Ortsteile Höxter-Kernstadt, Albaxen, Bödexen, Bosseborn...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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