Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lüdenscheider Straße 22, 58762 Altena |
Telefon: | 02352209270 |
Fax: | 02352209203 |
E-Mail: | post@altena.de |
Anschrift: | Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid |
Telefon: | 0235196660 |
Fax: | 023519666866 |
E-Mail: | info@maerkischer-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid |
Telefon: | 02351171339 |
Fax: | 02351171754 |
E-Mail: | bauservice@luedenscheid.de |
Anschrift: | Hagener Straße 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde |
Telefon: | 02352938336 |
Fax: | 02352938350 |
E-Mail: | post@nachrodt-wiblingwerde.de |
Anschrift: | Lüdenscheider Str. 6, 58791 Werdohl |
Telefon: | 023929170 |
Fax: | 02392917238 |
E-Mail: | post@werdohl.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle |
Telefon: | 0235584280 |
Fax: | 0235584299 |
E-Mail: | post@schalksmuehle.de |
Anschrift: | Alte Burg 1, 58809 Neuenrade |
Telefon: | 023926930 |
Fax: | 0239269348 |
E-Mail: | post@neuenrade.de |
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Altena im Märkischen Kreis liegt im Tal der Lenne im Sauerland und erhielt schon 1367 die Freiheitsrechte. Altena ist gegliedert in die Stadtteile Dahle, Evingsen, Rahmede sowie die Ortsteile...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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