Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein |
Telefon: | 02173951600 |
Fax: | 02173951899 |
E-Mail: | info@monheim.de |
Anschrift: | Düsseldorfer Str. 47-55, 40822 Mettmann |
Telefon: | 02104990 |
Fax: | 02104994444 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld |
Telefon: | 021737940 |
Fax: | 0217379499999 |
E-Mail: | info@langenfeld.de |
Anschrift: | Mathias-Giesen-Straße 11, 41539 Dormagen |
Telefon: | 02133257700 |
Fax: | 0213325777000 |
E-Mail: | info@stadt-dormagen.de |
Anschrift: | Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen |
Telefon: | 02175992600 |
Fax: | 02175992175 |
E-Mail: | info@leichlingen.de |
Anschrift: | Am Rathaus 1, 40721 Hilden |
Telefon: | 02103720 |
Fax: | 0210372601 |
E-Mail: | info@hilden.de |
Anschrift: | Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen |
Telefon: | 02144066301 |
Fax: | 02144066302 |
E-Mail: | 63@stadt.leverkusen.de |
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Monheim am Rhein liegt im Kreis Mettmann am Rhein und grenzt nördlich an Düsseldorf. Schon 1150 wurde Monheim erstmals urkundlich erwähnt. Attraktiv für Besucher ist Monheim vor allem durch dem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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