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Anschrift: | Thomasstr. 1, 42551 Velbert |
Telefon: | 02051262505 |
Fax: | 02051262599 |
E-Mail: | stadt@velbert.de |
Anschrift: | Düsseldorfer Str. 47, 40822 Mettmann |
Telefon: | 02104990 |
Fax: | 02104994444 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 159, 42579 Heiligenhaus |
Telefon: | 0205613217 |
Fax: | 02056137217 |
E-Mail: | r.saar@heiligenhaus.de |
Anschrift: | Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath |
Telefon: | 0205818235 |
Fax: | 020588981295 |
E-Mail: | standesamt@stadt.wuelfrath.de |
Anschrift: | Neanderstr. 85, 40822 Mettmann |
Telefon: | 02104980148 |
Fax: | 02104980726 |
E-Mail: | standesamt@mettmann.de |
Anschrift: | Minoritenstr. 2a, 40878 Ratingen |
Telefon: | 021025500 |
Fax: | 021025509250 |
E-Mail: | stadt@ratingen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 48, 45525 Hattingen |
Telefon: | 023242044041 |
Fax: | 023242044045 |
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Velbert im Kreis Mettmann liegt ca. 20km nordöstlich von Düsseldorf im Bergischen Land und ist gegliedert in Velbert-Mitte, Neviges und Langenberg. Schon 875 wurde Velbert zum ersten Mal in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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