Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann |
Telefon: | 02104991652 |
E-Mail: | amt-36@kreis-mettmann.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindenallee 39, 45127 Essen |
Telefon: | 02018866666 |
Fax: | 02018866006 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr |
Telefon: | 02084556600 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal |
Telefon: | 02025635239 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Höherweg 101, 40200 Düsseldorf |
Telefon: | 02118991 |
Fax: | 02118929107 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Gasstr. 22, 42657 Solingen |
Telefon: | 02122903707 |
Fax: | 02122903714 |
E-Mail: | post@solingen.de |
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Velbert im Kreis Mettmann liegt ca. 20km nordöstlich von Düsseldorf im Bergischen Land und ist gegliedert in Velbert-Mitte, Neviges und Langenberg. Schon 875 wurde Velbert zum ersten Mal in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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