Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 51597 Morsbach |
Telefon: | 02294699262 |
Fax: | 02294699187 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-morsbach.de |
Anschrift: | Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach |
Telefon: | 02261886502 |
Fax: | 02261886518 |
E-Mail: | amt65@obk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 12, 51580 Reichshof |
Telefon: | 02296801121 |
Fax: | 02296801395 |
E-Mail: | info@reichshof.de |
Anschrift: | Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl |
Telefon: | 0229185187 |
Fax: | 0229185125 |
E-Mail: | info@waldbroel.de |
Anschrift: | Rathausstraße 75, 57537 Wissen |
Telefon: | 027429390 |
Fax: | 02742939207 |
E-Mail: | info@rathaus-wissen.de |
Anschrift: | Rathausstr. 12, 51570 Windeck |
Telefon: | 022926010 |
Fax: | 02292601300 |
E-Mail: | buergermeister@gemeinde-windeck.de |
Anschrift: | Mórer Platz 1, 57258 Freudenberg |
Telefon: | 02734430 |
Fax: | 0273443115 |
E-Mail: | info@freudenberg-stadt.de |
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Morsbach bei Wissen ist inmitten des Oberbergischen Landes gelegen. Ein Besuch der mittelalterlichen St. Gertrud-Kirche und der Burg Volperhausen ist besonders lohnenswert.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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