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Familiengerichte in Wenden (Sauerland) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Familiengericht Menden (Sauerland)
52.13 km von Wenden (Sauerland)
Anschrift:Heimkerweg 7, 58706 Menden
Telefon:0237395920
Fax:02373959240
E-Mail:poststelle@ag-menden.nrw.de
(4)
Familiengericht Schwerte
56.44 km von Wenden (Sauerland)
Anschrift:Hagener Straße 40, 58239 Schwerte
Telefon:02304240800
Fax:023042408080
E-Mail:poststelle@ag-schwerte.nrw.de
(0)
Familiengericht Wetter (Ruhr)
56.92 km von Wenden (Sauerland)
Anschrift:Gustav-Vorsteher-Straße 1, 58300 Wetter (Ruhr)
Telefon:0233591890
Fax:023351388
E-Mail:poststelle@ag-wetter.nrw.de
(0)
Familiengericht Weilburg
60.36 km von Wenden (Sauerland)
Anschrift:Mauerstraße 25, 35781 Weilburg
Telefon:0647131080
Fax:06471310811
E-Mail:verwaltung@ag-weilburg.justiz.hessen.de
(0)
Familiengericht Warstein
63.55 km von Wenden (Sauerland)
Anschrift:Bergenthalstraße 11, 59581 Warstein
Telefon:0290280150
Fax:02902801599
E-Mail:poststelle@ag-warstein.nrw.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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