Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gladbacher Str. 111, 50189 Elsdorf |
Telefon: | 02274709217 |
Fax: | 022743511 |
E-Mail: | buergermeister@elsdorf.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim |
Telefon: | 02271830 |
Fax: | 022718320000 |
E-Mail: | info@rhein-erft-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim |
Telefon: | 02271890 |
Fax: | 0227189239 |
E-Mail: | rathaus@bergheim.de |
Anschrift: | Rathausstraße 8, 52382 Niederzier |
Telefon: | 0242884400 |
Fax: | 0242884150 |
E-Mail: | gemeinde@niederzier.de |
Anschrift: | Am Rathaus 1, 50181 Bedburg |
Telefon: | 02272402601 |
Fax: | 02272402149 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bedburg.de |
Anschrift: | Jahnplatz 1, 50171 Kerpen |
Telefon: | 02237580 |
Fax: | 0223758274 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-kerpen.de |
Anschrift: | Valdersweg 1, 52399 Merzenich |
Telefon: | 02421399132 |
Fax: | 02421399299 |
E-Mail: | buergermeister@gemeinde-merzenich.de |
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Zwischen Jülich und Bergheim, inmitten des Rheinischen Braunkohlereviers befindet sich die Gemeinde Elsdorf. Im Gemeindegebiet sind zahlreiche interessante Bauwerke zu finden, darunter die St. Lucia-Kirche...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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