Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim |
Telefon: | 02271830 |
Fax: | 022718320000 |
E-Mail: | info@rhein-erft-kreis.de |
Anschrift: | Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim |
Telefon: | 02238808277 |
Fax: | 02238808345 |
E-Mail: | stadtpulheim@pulheim.de |
Anschrift: | Jahnplatz 1, 50171 Kerpen |
Telefon: | 02237580 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-kerpen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln |
Telefon: | 02212210 |
Fax: | 022122128494 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-koeln.de |
Anschrift: | Schloßstraße 20, 41515 Grevenbroich |
Telefon: | 021816016601 |
Fax: | 021816016699 |
E-Mail: | tiefbauamt@rhein-kreis-neuss.de |
Anschrift: | Rathausplatz 2, 40770 Monheim am Rhein |
Telefon: | 02173951600 |
Fax: | 02173951669 |
E-Mail: | aapsel@monheim.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 17, 51373 Leverkusen |
Telefon: | 02144066601 |
Fax: | 02144066602 |
E-Mail: | 66@stadt.leverkusen.de |
Anschrift: | Hausinger Straße 1 a, 40764 Langenfeld |
Telefon: | 021737945300 |
Fax: | 0217379499999 |
E-Mail: | info@langenfeld.de |
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Der Rhein-Erft-Kreis liegt im Regierungsbezirk Köln, im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bis 2003 war dieser Landkreis auch als Erftkreis bekannt. Der Rhein-Erft-Kreis gliedert sich in die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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