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Anschrift: | Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen |
Telefon: | 022345010 |
Fax: | 02234501219 |
E-Mail: | rathaus@stadt-frechen.de |
Anschrift: | Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim |
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E-Mail: | rathaus@bergheim.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim |
Telefon: | 022718313219 |
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E-Mail: | info@rhein-erft-kreis.de |
Anschrift: | Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim |
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Anschrift: | Jahnplatz 1, 50171 Kerpen |
Telefon: | 0223758269 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-kerpen.de |
Anschrift: | Gladbacher Str. 111, 50189 Elsdorf |
Telefon: | 022747090 |
Fax: | 022743511 |
E-Mail: | buergermeister@elsdorf.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth |
Telefon: | 0223353532 |
Fax: | 0223353573 |
E-Mail: | rathaus@huerth.de |
Anschrift: | Am Rathaus 1, 50181 Bedburg |
Telefon: | 02272402566 |
Fax: | 02272402149 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bedburg.de |
Anschrift: | Holzdamm 10, 50374 Erftstadt |
Telefon: | 022354090 |
Fax: | 02235409505 |
E-Mail: | ordnungsamt@erftstadt.de |
Anschrift: | Uhlstraße 3, 50321 Brühl |
Telefon: | 022320 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bruehl.de |
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Der Rhein-Erft-Kreis liegt im Regierungsbezirk Köln, im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bis 2003 war dieser Landkreis auch als Erftkreis bekannt. Der Rhein-Erft-Kreis gliedert sich in die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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