Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 53783 Eitorf |
Telefon: | 02243890 |
Fax: | 0224389179 |
E-Mail: | buergermeister@eitorf.de |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241130 |
Fax: | 02241132179 |
E-Mail: | kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth |
Telefon: | 022954962 |
Fax: | 022954969 |
E-Mail: | rathaus@ruppichteroth.de |
Anschrift: | Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach |
Telefon: | 02683912144 |
Fax: | 02683912334 |
E-Mail: | rathaus@vg-asbach.de |
Anschrift: | Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef |
Telefon: | 022428880 |
Fax: | 02242888111 |
E-Mail: | info@hennef.de |
Anschrift: | Hauptstr. 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid |
Telefon: | 02247303319 |
Fax: | 02247303114 |
E-Mail: | gemeinde@neunkirchen-seelscheid.de |
Anschrift: | Rathausstr. 12, 51570 Windeck |
Telefon: | 022926010 |
Fax: | 02292601300 |
E-Mail: | buergermeister@gemeinde-windeck.de |
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Zwischen dem Bergischen Land und dem Westerwald, an der Sieg liegt Eitorf. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten sind im Gemeindegebiet zu finden, so das Kloster und die Burg Merten, das Skulpturental, die St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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