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Ausländerbehörden in Leichlingen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(165)
Ausländerbehörde, Kreishaus Gronau
16.62 km von Leichlingen
Anschrift:Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon:02202132914
E-Mail:auslaenderbehoerde@rbk-online.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Leichlingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(46)
Ausländer- und Integrationsbüro
4.99 km von Leichlingen
Anschrift:Merscheider Str. 3, 42699 Solingen
Telefon:02122900
Fax:02122902109
E-Mail:post@solingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(78)
Ausländerbehörde
5.71 km von Leichlingen
Anschrift:Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen
Telefon:021440633388
Fax:021440633399
E-Mail:333-abh@stadt.leverkusen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(37)
Ausländerbehörde
12.1 km von Leichlingen
Anschrift:Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen
Telefon:02133257512
Fax:02133257523
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30-12 Uhr Do 14-18 Uhr
(36)
Ausländerbehörde
14.27 km von Leichlingen
Anschrift:Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid
Telefon:02191163823
Fax:02191163232
E-Mail:auslaenderamt@remscheid.de
Öffnungs­zeiten:Nur nach Terminvergabe
(152)
Ausländerbehörde des Landkreises
15.38 km von Leichlingen
Anschrift:Düsseldorfer Str. 47, 40822 Mettmann
Telefon:02104990
Fax:02104994444
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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