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Lohnsteuerhilfe Rheinisch-Bergischer Kreis (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Holleweg 29, 42653 Solingen
Telefon:02122571637
Fax:02125945140
E-Mail:regiena.mors@vlh.de
Anschrift:Am Engeldorfer Berg 7, 50997 Köln
Telefon:02232577489
E-Mail:christoph.sommer@vlh.de
Anschrift:Indianapolisstr. 164, 50859 Köln
Telefon:02218609993
E-Mail:ralf.lachmann@vlh.de
Anschrift:Von-Bodelschwingh-Str. 31, 50259 Pulheim
Telefon:022384775739
Fax:02238477542
E-Mail:verena.blum@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Wiehl (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
25.09 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Hessklöhweg 13, 51674 Wiehl
Telefon:02262717678
E-Mail:caren.zautke@vlh.de
Anschrift:Grafweg 10, 42477 Radevormwald
Telefon:0219530414
E-Mail:kornelia.roeser@vlh.de
Anschrift:Carl-Schurz-Str. 35, 42117 Wuppertal
Telefon:02024265297
E-Mail:angelika.bruland@vlh.de
(1)
Lohnsteuerhilfeverein Frechen (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
26.18 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Gottlieb-Daimler-Str. 17, 50226 Frechen
Telefon:022342000915
Fax:022342000916
E-Mail:birgit.schumacher@vlh.de
Anschrift:Corneliusstr. 2, 42329 Wuppertal
Telefon:02027387740
Fax:02023099139
E-Mail:christel.pampus@vlh.de
Anschrift:Brauweilerstr. 49d, 50259 Pulheim
Telefon:022389666212
E-Mail:bert.willems@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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