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Lohnsteuerhilfe Rheinisch-Bergischer Kreis (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Rathenaustr. 38, 42277 Wuppertal
Telefon:02029797534
E-Mail:helma.cohrs@vlh.de
Anschrift:Provinzialstr. 17, 53127 Bonn
Telefon:017623283664
E-Mail:byeong_gu.kim@vlh.de
Anschrift:Eichenstr. 3, 42553 Velbert
Telefon:02053420197
Fax:02053420491
E-Mail:christiane.winter@vlh.de
(3)
MZ-Lohnsteuerhilfe e.V.
34.88 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Hauptstraße 23, 58540 Meinerzhagen
Telefon:017613635478
E-Mail:info@mzlohnsteuerhilfe.de
Sprechzeiten:nach telefonischer Vereinbarung.
Öffnungs­zeiten:Montag
Auswärtstermine

Dienstag – Donnerstag
09:00 - 13:30 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr

Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung
Anschrift:Rheinort 5, 40213 Düsseldorf
Telefon:021158006464
Fax:021117129877
E-Mail:marc.kuerten@vlh.de
Anschrift:Weyerbuscher Str. 22, 51570 Windeck-Leuscheid
Telefon:02292800023
Fax:02292921956
E-Mail:edith.hennen@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 56, 42579 Heiligenhaus
Telefon:020565840920
Fax:02056594868
E-Mail:eva-maria.merz@vlh.de
Anschrift:Xantener Str. 10, 40474 Düsseldorf
Telefon:021199548698
Fax:021199548775
E-Mail:galina.wiebe@vlh.de
Anschrift:Langenhorster Str. 23a, 42551 Velbert
Telefon:02051980561
E-Mail:rainer.unterfeld@vlh.de
Anschrift:Grabenstr. 5, 53604 Bad Honnef
Telefon:022249883192
E-Mail:anke.heindl@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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