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Lohnsteuerhilfe Rheinisch-Bergischer Kreis (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

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Lohnsteuerhilfeverein Erkrath (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
27.5 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Max-Planck-Str. 89, 40699 Erkrath
Telefon:021168814043
E-Mail:sandra.lieverscheidt@vlh.de
Anschrift:Rochollsberg 9, 42477 Radevormwald
Telefon:021956896893
E-Mail:katja.hausherr@vlh.de
(9)
Lohnsteuerhilfeverein Brühl (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
28.07 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Pingsdorfer Str. 141, 50321 Brühl
Telefon:02232568200
E-Mail:dirk.brendes@vlh.de
Anschrift:In der Schleeharth 13, 53809 Ruppichteroth
Telefon:02295901285
E-Mail:markus.lehmann@vlh.de
Anschrift:Heinz-Kluncker-Str. 1, 42285 Wuppertal
Telefon:02024969845
Fax:02028704935
E-Mail:wilfried.giertz@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Engels-Allee 193, 42285 Wuppertal
Telefon:020287056154
Fax:020276938772
E-Mail:helma.cohrs@vlh.de
Anschrift:Am Krähenhorst 12, 53119 Bonn
Telefon:02281801050
E-Mail:hilda.bergen@vlh.de
Anschrift:Werth 103, 42275 Wuppertal
Telefon:02022545554
E-Mail:hansjoerg.grunau@vlh.de
Anschrift:Am Alten Fliess 34, 50129 Bergheim
Telefon:0223843435
Fax:02238949587
E-Mail:margit.kirchdoerfer@vlh.de
Anschrift:Am Hang 1b, 53639 Königswinter
Telefon:022448778688
Fax:02244872936
E-Mail:inge.kratzborn@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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