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Anschrift: | Poststraße 42, 57319 Bad Berleburg |
Telefon: | 02751923240 |
Fax: | 0275192317240 |
E-Mail: | info@bad-berleburg.de |
Anschrift: | Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen |
Telefon: | 02713331914 |
Fax: | 02713332500 |
E-Mail: | post@siegen-wittgenstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg |
Telefon: | 02972980410 |
Fax: | 02972980480 |
E-Mail: | post@schmallenberg.de |
Anschrift: | Talstraße 27, 57339 Erndtebrück |
Telefon: | 02753605164 |
Fax: | 02753605100 |
E-Mail: | b.fuhrmann@erndtebrueck.de |
Anschrift: | Im Hain 1, 35116 Hatzfeld (Eder) |
Telefon: | 06467912031 |
Fax: | 06467912050 |
E-Mail: | axel.marburg@hatzfeld-eder.de |
Anschrift: | Mühlenstr. 20, 57334 Bad Laasphe |
Telefon: | 02752909260 |
Fax: | 02752909199 |
E-Mail: | post@bad-laasphe.de |
Anschrift: | Fichtenweg 10, 59955 Winterberg |
Telefon: | 02981800301 |
Fax: | 02981800555 |
E-Mail: | post@winterberg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Bad Berleburg im Kreis Siegen-Wittgenstein im Rothaargebirge umfasst die Ortschaften Alertshausen, Arfeld, Aue, Beddelhausen, Berghausen, Christianseck, Diedenshausen, Dotzlar, Elsoff, Girkhausen, Hemschlar...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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