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Anschrift: | Mórer Platz 1, 57258 Freudenberg |
Telefon: | 02734430 |
Fax: | 0273443115 |
E-Mail: | info@freudenberg-stadt.de |
Anschrift: | Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen |
Telefon: | 02713331914 |
Fax: | 02713332500 |
E-Mail: | post@siegen-wittgenstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindenplatz 7, 57078 Siegen |
Telefon: | 02714040 |
Fax: | 02714042737 |
E-Mail: | info@siegen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 75, 57482 Wenden |
Telefon: | 02762406607 |
Fax: | 027621667 |
E-Mail: | rathaus@wenden.de |
Anschrift: | Siegener Str. 5, 57223 Kreuztal |
Telefon: | 0273251366 |
Fax: | 02732554579 |
Anschrift: | Lindenstraße 1, 57548 Kirchen |
Telefon: | 027416880 |
Fax: | 02741688255 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf |
Telefon: | 02741291312 |
Fax: | 02741291119 |
E-Mail: | poststelle@vg-bg.de |
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Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein liegt an der Oranier-Route und wurde schon im 11. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen die Südwestfälische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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