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Anschrift: | Hauptstraße 14, 49536 Lienen |
Telefon: | 0548373960 |
Fax: | 05483739659 |
E-Mail: | info@lienen.de |
Anschrift: | Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551690 |
Fax: | 02551692400 |
E-Mail: | ordnungsamt@kreis-steinfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Münsterstr. 11, 49219 Glandorf |
Telefon: | 05426949914 |
Fax: | 05426949933 |
E-Mail: | gemeinde@glandorf.de |
Anschrift: | Schulstr. 7, 49170 Hagen am Teutoburger Wald |
Telefon: | 0540197727 |
Fax: | 0540197760 |
E-Mail: | franke@hagen-atw.de |
Anschrift: | Tecklenburger Straße 2, 49525 Lengerich |
Telefon: | 0548133116 |
Fax: | 0548133199 |
E-Mail: | info@lengerich.de |
Anschrift: | Am Gografenhof 4, 49186 Bad Iburg |
Telefon: | 0540340431 |
Fax: | 0540340499 |
E-Mail: | ordnungsamt@badiburg.de |
Anschrift: | Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer |
Telefon: | 05424291150 |
Fax: | 05424291119 |
E-Mail: | rathaus@bad-laer.de |
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Der staatlich anerkannte Erholungsort ist nahe dem Naturpark TERRA.vita gelegen und hatte bereits anno 1088 seine urkundliche Ersterwähnung. Der Barfußpark und die wohl nördlichste Jausenstation...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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