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Friedhofsämter in Brüggen - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Friedhofsverwaltung Brüggen
2.36 km von Brüggen
Anschrift:Klosterstraße 38, 41379 Brüggen
Telefon:0216357010
Fax:02163570165
E-Mail:info@brueggen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Brüggen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Friedhofsverwaltung Niederkrüchten
5.1 km von Brüggen
Anschrift:Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten
Telefon:021639800
Fax:02163980111
E-Mail:info@niederkruechten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr und Mi 14-17 Uhr
Anschrift:Markt 20, 41366 Schwalmtal
Telefon:021639460
Fax:02163946154
E-Mail:info@schwalmtal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr und Do 14-17 Uhr
(10)
Friedhofsverwaltung Nettetal
9.6 km von Brüggen
Anschrift:Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal
Telefon:021538980
Fax:02153898898
E-Mail:stadtnettetal@nettetal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Fr 8:30 Uhr bis 12 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Wegberg
15.15 km von Brüggen
Anschrift:Rathausplatz 25, 41844 Wegberg
Telefon:0243483344
Fax:0243483454
E-Mail:posteingang@stadt.wegberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-17:30 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 3, 47929 Grefrath
Telefon:021584080303
Fax:021584080888
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Brüggen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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