Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf |
Telefon: | 02581533610 |
Fax: | 02581533698 |
E-Mail: | lena.schroeder@kreis-warendorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh |
Telefon: | 05241851200 |
Fax: | 052418531200 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de |
Anschrift: | August-Bebel-Str. 92, 33602 Bielefeld |
Telefon: | 0521510 |
Fax: | 0521516155 |
E-Mail: | amt.fuer.verkehr@bielefeld.de |
Anschrift: | Albersloher Weg 33, 48155 Münster |
Telefon: | 02514926601 |
Fax: | 02514927735 |
E-Mail: | tiefbauamt@stadt-muenster.de |
Anschrift: | Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm |
Telefon: | 02381170 |
Fax: | 02381172879 |
E-Mail: | info@stadt.hamm.de |
Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
Fax: | 054150161016 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
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Beelen ist im Münsterländer Becken gelegen und wurde schon im Jahre 920 schriftlich dokumentiert. Das Beelener Schützenfest besitzt regional große Bekanntheit.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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