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Anschrift: | Schürenstraße 17, 48336 Sassenberg |
Telefon: | 025833090 |
Fax: | 025833098800 |
E-Mail: | stadt@sassenberg.de |
Anschrift: | Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf |
Telefon: | 02581530 |
Fax: | 02581531099 |
E-Mail: | verwaltung@kreis-warendorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Münsterstraße 16, 33775 Versmold |
Telefon: | 054239540 |
Fax: | 05423954115 |
E-Mail: | mail@versmold.de |
Anschrift: | Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf |
Telefon: | 02581541600 |
Fax: | 02581542909 |
E-Mail: | stadt@warendorf.de |
Anschrift: | Münsterstr. 11, 49219 Glandorf |
Telefon: | 05426949918 |
Fax: | 05426949933 |
E-Mail: | gemeinde@glandorf.de |
Anschrift: | Warendorfer Str. 9, 48361 Beelen |
Telefon: | 0258688728 |
Fax: | 0258688788 |
E-Mail: | info@beelen.de |
Anschrift: | Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer |
Telefon: | 05424291160 |
Fax: | 05424291119 |
E-Mail: | rathaus@bad-laer.de |
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Sassenberg im Kreis Warendorf liegt ca. 6km nordöstlich von Warendorf im Münsterland. Besucht werden können unter anderem die Pfarrkirche St. Johannes Evangelist von 1678, das Haus Schücking von 1754...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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