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Telefon: | 063229650 |
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Anschrift: | Tiefenthaler Straße 8, 67269 Grünstadt |
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E-Mail: | agft@zw.jm.rlp.de |
Anschrift: | Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße |
Telefon: | 063214010 |
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Anschrift: | Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen |
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Anschrift: | Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim |
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Erpolzheim in der Pfalz wurde schon im Jahre 781 erstmals urkundlich erwähnt. Die Gemeinde liegt an der Deutschen Weinstraße. Große Bekanntheit besitzt Erpolzheim durch seine alljährlichen...
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Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Amtsgericht regelmäßig die Eingangsinstanz. Vor dem Amtsgericht werden Verfahren des Zivil- und Strafrechts verhandelt.
Im Rahmen des Zivilrechts obliegen dem Amtsgericht regelmäßig folgende Aufgaben: das Einleiten von Mahnverfahren, das Führen des Handels-, Vereins- und Güterechtsregisters und das Verhandeln von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Vor dem Amtsgericht werden Strafverfahren verhandelt, wenn keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten und mit keiner gesonderten Unterbringung des Beschuldigten (z. B. in Sicherheitsverwahrung) zu rechnen ist.
Dem Amtsgericht sind normalerweise das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Je nach Verfahrensgegenstand kann die Instanzenreihenfolge der übergeordneten Gerichte variieren.
Die Zuständigkeiten des Amtsgerichts werden im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Gleichermaßen sind dort Regelungen zur Organisation, richterlichen Besetzung der Amtsgerichte sowie zur Dienstaufsicht zu finden.
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