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Amt für Recht und Ordnung (Stadtverwaltung) in Bad Kreuznach (Ordnungsamt)

Brückes 2 - 8, 55545 Bad Kreuznach

(3.4 Sterne, 34 Bewertungen)
Telefon:06718000
Fax:0671800345
E-Mail:stadtverwaltung@bad-kreuznach.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen
Änderung meldenzur Webseite  

Sie möchten gern den Bußgeldkatalog beim Ordnungsamt in Bad Kreuznach persönlich einsehen oder sich über die genauen Hintergründe eines Bußgeldbescheids erkundigen? Zumeist bietet die Ordnungsbehörde den Bürgern die Bestimmungen von Bußgeld, öffentlicher Sicherheit und Ordnung zur Einsicht. Daher finden Sie an dieser Stelle neben weiteren Infos auch die Öffnungszeiten des für Sie zuständigen Ordnungsamtes sowie die Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Ordnungsamt-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 49.84691, Längengrad: 7.85671

Ordnungsamt Bad Kreuznach: Informationen zu Amt für Recht und Ordnung

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Amt für Recht und Ordnung in Bad Kreuznach. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Amt für Recht und Ordnung in Bad Kreuznach können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Ordnungsamt Bad Kreuznach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).