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Anschrift: | Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim |
Telefon: | 06751810 |
Fax: | 06751811050 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06718031603 |
Fax: | 06718031669 |
E-Mail: | bauamt@kreis-badkreuznach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn |
Telefon: | 06752135140 |
Fax: | 06752135255 |
E-Mail: | verwaltung@kirner-land.de |
Anschrift: | Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim |
Telefon: | 0671371220 |
Fax: | 0671371803 |
E-Mail: | post@vg-ruedesheim.de |
Anschrift: | Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken |
Telefon: | 06382791214 |
Fax: | 0638279123214 |
E-Mail: | info@vg-lw.de |
Anschrift: | Viktoriastraße 13, 55545 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06718000 |
Fax: | 0671800345 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-kreuznach.de |
Anschrift: | Rheingrafenstraße 11, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06708610213 |
Fax: | 06708610600 |
E-Mail: | bauen@vgvkh.de |
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Bad Sobernheim im Landkreis Bad Kreuznach ist ein anerkannter Kurort an der mittleren Nahe und erhielt schon 1292 die ersten Stadtrechte. Attraktiv für Besucher ist Bad Sobernheim unter anderem für das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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