Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06718030 |
Fax: | 06718031548 |
E-Mail: | post@kreis-badkreuznach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wilhelmstrasse 7-11, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06718000 |
Fax: | 0671800345 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-kreuznach.de |
Anschrift: | Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 061327870 |
Fax: | 061327871122 |
E-Mail: | kreisverwaltung@mainz-bingen.de |
Anschrift: | Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern |
Telefon: | 0676182544 |
Fax: | 06761829544 |
E-Mail: | rhk@rheinhunsrueck.de |
Anschrift: | An der Hexenbleiche 34, 55232 Alzey |
Telefon: | 067314085721 |
Fax: | 0673140884444 |
E-Mail: | info@alzey-worms.de |
Anschrift: | Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden |
Telefon: | 063527100 |
Fax: | 06352710237 |
E-Mail: | kreisverwaltung@donnersberg.de |
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Die Ortsgemeinde Gutenberg bei Bad Kreuznach liegt am Gräfenbach. Ein Besuch der Burg Gutenburg, welche 1213 urkundlich belegt wurde, sowie der Kirche aus dem 18. Jahrhundert lohnt sich sehr.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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