Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571142210 |
Fax: | 06571142500 |
E-Mail: | info@bernkastel-wittlich.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schlossstr. 11, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571171160 |
Fax: | 06571172900 |
E-Mail: | info@stadt.wittlich.de |
Anschrift: | Trierer Straße 1, 54634 Bitburg |
Telefon: | 06561150 |
Fax: | 06561151013 |
E-Mail: | info@bitburg-pruem.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier |
Telefon: | 0651715271 |
Fax: | 0651715200 |
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Anschrift: | Am Augustinerhof, 54290 Trier |
Telefon: | 06517183508 |
Fax: | 06517181598 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Mainzer Strasse 25, 54550 Daun |
Telefon: | 06592933265 |
Fax: | 06592985033 |
E-Mail: | info@vulkaneifel.de |
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Niersbach wurde schon im Jahr 1483 erstmals urkundlich genannt. Der Ort in der Eifel ist Teil der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Die landschaftlich reizvolle Umgebung macht Niersbach zu einem beliebten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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