Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Brühlstraße 16, 55756 Herrstein |
Telefon: | 06785790 |
Fax: | 067857980 |
E-Mail: | info@vg-hr.de |
Anschrift: | Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld |
Telefon: | 0678215400 |
Fax: | 067821555400 |
E-Mail: | info@landkreis-birkenfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn |
Telefon: | 067521350 |
Fax: | 06752135255 |
E-Mail: | verwaltung@kirner-land.de |
Anschrift: | Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein |
Telefon: | 06781640 |
Fax: | 0678164444 |
E-Mail: | stadtverwaltung@idar-oberstein.de |
Anschrift: | Marktplatz 5, 55481 Kirchberg/Hunsrück |
Telefon: | 06763910431 |
Fax: | 06763910429 |
E-Mail: | c.stein@kirchberg-hunsrueck.de |
Anschrift: | Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim |
Telefon: | 06751810 |
Fax: | 06751811050 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach |
Telefon: | 0653371213 |
Fax: | 0653371166 |
E-Mail: | info@morbach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Zwischen Herrstein und Kirn, westlich des Flusses Nahe liegt die Ortsgemeinde Griebelscheid. Das historische Gasthaus zu Griebelscheid, in welchem Schinderhannes 1800 einen Räuberball feierte, ist sehenswert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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