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Telefon: | 063328050 |
Fax: | 06332805250 |
Anschrift: | Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken |
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Anschrift: | Zähringerstraße 12, 66119 Saarbrücken |
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E-Mail: | poststelle@gsta.justiz.saarland.de |
Anschrift: | Zähringerstraße 12, 66119 Saarbrücken |
Telefon: | 068150105 |
Fax: | 06815016937 |
E-Mail: | poststelle@sta.justiz.saarland.de |
Anschrift: | John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06717080 |
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Schönenberg-Kübelberg liegt an der Landesgrenze zu Saarland und ist Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde. Ein Besuch der Burgruine Kübelburg lohnt sich sehr.
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Die Staatsanwaltschaft ist für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung zuständig. Auch als Anklagebehörde bekannt, bildet die Staatsanwaltschaft einen wichtigen Teil der Rechtspflege.
Grundlegend leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren, ist für die Anklageerhebung beim Strafgericht, die Anklagevertretung sowie z. T. für die Strafvollstreckung zuständig.
Im Rahmen von Ermittlungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft belastende und entlastende Umstände bzw. Aspekte für das Gericht, die für die Bestimmung von Rechtsfolgen einer Tat notwendig sind.
Staatsanwaltschaften besitzen kaum eigene Organe, um Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen. Daher ist die Staatsanwaltschaft regelmäßig auf Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei) angewiesen.
Die Staatsanwaltschaft geht geschichtlich auf das mittelalterliche Inquisitionsverfahren zurück. In Frankreich waren Staatsanwälte als fiskalische Beamte für die Strafverfolgung zuständig. In Deutschland wurden erst im frühen 19. Jahrhundert Staatsanwaltschaften eingesetzt.
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