Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl |
Telefon: | 0637183150 |
Fax: | 0637183101 |
E-Mail: | vg@landstuhl.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau |
Telefon: | 063729220201 |
Fax: | 063729222201 |
E-Mail: | info@bruchmuehlbach-miesau.de |
Anschrift: | Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach |
Telefon: | 06371592150 |
Fax: | 06371592199 |
E-Mail: | info@ramstein.de |
Anschrift: | Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg |
Telefon: | 063735040 |
Fax: | 0637350422100 |
E-Mail: | poststelle@vgog.de |
Anschrift: | Rummelstr. 15, 67685 Weilerbach |
Telefon: | 06374922260 |
Fax: | 06374922149 |
E-Mail: | finanzen@vg-weilerbach.de |
Anschrift: | Am Forum 5, 66424 Homburg |
Telefon: | 06841101308 |
Fax: | 06841101380 |
E-Mail: | stadt@homburg.de |
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Hauptstuhl liegt am Rande des Pfälzerwaldes im Landkreis Kaiserslautern. Erstmals fand Hauptstuhl im Jahre 1547 urkundliche Erwähnung. Das Ortsbild ist maßgeblich durch die katholische Kirche geprägt.
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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