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Anschrift: | Bismarckstraße 29, 67059 Ludwigshafen |
Telefon: | 06215042033 |
Fax: | 06215043932 |
E-Mail: | martin.graf@ludwigshafen.de |
Anschrift: | Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen |
Telefon: | 062159090 |
Fax: | 062159095000 |
E-Mail: | post@kv-rpk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Ludwig-Straße 28-30, 68165 Mannheim |
Telefon: | 06212932933 |
Fax: | 06212939066 |
E-Mail: | bereich31@mannheim.de |
Anschrift: | Oggersheimer Straße 10, 67112 Mutterstadt |
Telefon: | 06234946410 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@mutterstadt.de |
Anschrift: | Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof |
Telefon: | 06236691144 |
Fax: | 06236691170 |
E-Mail: | gemeinde@limburgerhof.de |
Anschrift: | Neumayerring 72, 67227 Frankenthal (Pfalz) |
Telefon: | 0623389305 |
E-Mail: | ordnungundumwelt@frankenthal.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee |
Telefon: | 0623641820 |
Fax: | 06236418299 |
E-Mail: | info@vg-rheinauen.de |
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Ludwigshafen am Rhein ist die zweitgrößte Stadt in Rheinland-Pfalz und eines der fünf Oberzentren des Landes. Ludwigshafen ist gegliedert in die folgenden Ortsbezirke: Südliche Innenstadt, Nördliche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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