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Nachlassgerichte in Oppenheim - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(94)
Nachlassgericht Frankfurt am Main
37.45 km von Oppenheim
Anschrift:Heiligkreuzgasse 34 - Gebäude A, 60313 Frankfurt am Main
Telefon:069136701
Fax:06913672030
E-Mail:nachlassgericht@ag-frankfurt.justiz.hessen.de
(25)
Nachlassgericht Bad Schwalbach
37.71 km von Oppenheim
Anschrift:Am Kurpark 12, 65307 Bad Schwalbach
Telefon:0612470690
Fax:06124706957
E-Mail:verwaltung@ag-badschwalbach.justiz.hessen.de
(17)
Nachlassgericht Fürth (Odenwald)
37.98 km von Oppenheim
Anschrift:Heppenheimerstr. 15, 64658 Fürth (Odenwald)
Telefon:062532080
Fax:0625320811
E-Mail:verwaltung@ag-fuerth.justiz.hessen.de
Öffnungs­zeiten:http://www.ag-fuerth.justiz.hessen.de/irj/AMG_Fuerth_Internet
(94)
Nachlassgericht Offenbach am Main
39.6 km von Oppenheim
Anschrift:Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach am Main
Telefon:06980570
Fax:06980575001
E-Mail:verwaltung@ag-offenbach.justiz.hessen.de
(31)
Nachlassgericht Weinheim
40.77 km von Oppenheim
Anschrift:Ehretstr. 11, 69469 Weinheim
Telefon:062019820
Fax:06201982251
E-Mail:poststelle@agweinheim.justiz.bwl.de
(35)
Nachlassgericht Mannheim
41.02 km von Oppenheim
Anschrift:Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
Telefon:06212920
Fax:06212922876
E-Mail:poststelle@agmannheim.justiz.bwl.de
(25)
Nachlassgericht Idstein
41.2 km von Oppenheim
Anschrift:Gerichtsstr. 1, 65510 Idstein
Telefon:0612693650
Fax:06126936565
E-Mail:redaktion@ag-idstein.justiz.hessen.de
(28)
Nachlassgericht Ludwigshafen
43.18 km von Oppenheim
Anschrift:Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefon:062156160
Fax:06215616381
E-Mail:aglu@zw.mjv.rlp.de
(57)
Nachlassgericht Bad Homburg
45.57 km von Oppenheim
Anschrift:Auf der Steinkaut 10-12 , 61352 Bad Homburg
Telefon:061724050
Fax:06172405139
E-Mail:poststelle@ag-badhomburg.justiz.hessen.de
(21)
Nachlassgericht Bad Dürckheim
46.35 km von Oppenheim
Anschrift:Seebacher Str. 2, 67098 Bad Dürkheim
Telefon:063229650
Fax:06322965118144
E-Mail:agduw@zw.mjv.rlp.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Oppenheim? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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